Batterieverordnung

Verbrauchte Batterien und Akkus gehören nicht in den Hausmüll. Lassen Sie diese nur über den Fachhandel oder durch Batterie-Sammelstellen entsorgen. Das ist ein konkreter Beitrag zum Umweltschutz. Seit 1998 verpflichtet die Batterieverordnung alle Bürgerinnen und Bürger, verbrauchte Batterien und Akkus ausschließlich über den Handel oder die speziell dafür eingerichteten Sammelstellen zu entsorgen (gesetzliche Rückgabepflicht). Handel und Hersteller sind verpflichtet, diese Batterien zurückzunehmen und ordnungsgemäß zu verwerten oder als Sondermüll zu beseitigen (gesetzliche Rücknahmepflicht). Auf Wunsch können Sie uns gebrauchte Batterien auch gern zurücksenden.
 
In der Nähe zum Mülltonnensymbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes.

 
CD = Batterie enthält Cadmium
HG = Batterie enthält Quecksilber
PB = Batterie enthält Blei